Besoldungsrunde 2026: Wann zahlt dein Bundesland?
Kategorie: News · Lesezeit: ca. 5 Minuten
Zuletzt aktualisiert: 11. Juni 2026 (Dieser Artikel wird laufend aktualisiert, sobald sich in einem Bundesland etwas tut.)
Die Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder steht seit dem 14. Februar 2026 – doch wer verbeamtet ist, hat davon erst einmal nichts auf dem Konto. Denn die Erhöhung gilt zunächst nur für Tarifbeschäftigte. Damit auch Beamtinnen, Beamte, Richter und Versorgungsempfänger mehr Geld bekommen, muss jedes Bundesland ein eigenes Besoldungsanpassungsgesetz durch seinen Landtag bringen.
Und genau da wird es unübersichtlich: Die 16 Länder sind in völlig unterschiedlichen Stadien. Manche zahlen schon im Sommer, andere lassen ihre Beamten bis in den Herbst warten – und eines verschiebt die Erhöhung gleich um ein halbes Jahr. Hier ist der aktuelle Stand.
Update-Verlauf
- 09.06.2026 – Bund: Die neuen Besoldungstabellen für Bundesbeamte (Bundesalimentationsgesetz) liegen weiter als Entwurf vor, die Gewerkschaften üben deutliche Kritik.
- 02.06.2026 – Schleswig-Holstein: Die Landesregierung hat die Beschlussfassung zum Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Ziel ist die Auszahlung noch in diesem Jahr.
- 30.05.2026 – Thüringen: Der Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung 2026–2028 wurde veröffentlicht.
- 27.05.2026 – Bremen: Laut DGB ist eine rückwirkende Erhöhung um 2,5 % zum 1. Januar 2024 beabsichtigt.
- 13.05.2026 – Hessen: Innenminister Poseck stellt die Eckpunkte vor – Erhöhung ab 1. Juli 2026.
- 29.04.2026 – Berlin: Gesetzentwurf ins Abgeordnetenhaus eingebracht, vorgesehen sind +3,8 % rückwirkend zum 1. April 2026.
Worum geht es überhaupt?
Kurz zur Einordnung: Im Februar 2026 haben sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften auf 5,8 % mehr Gehalt in drei Schritten geeinigt – der erste Schritt von 2,8 % (mindestens 100 Euro) gilt ab dem 1. April 2026. Die meisten Länder haben angekündigt, dieses Ergebnis „zeit- und wirkungsgleich“ auf ihre Beamten zu übertragen. Das heißt: gleiche Prozente, gleiches Datum – aber eben erst, wenn das jeweilige Landesgesetz beschlossen ist. Bis dahin heißt es warten, gezahlt wird dann rückwirkend.
Zusätzlich mischt das Bundesverfassungsgericht mit: Mit seinem Beschluss vom 17. September 2025 hat Karlsruhe die Maßstäbe für eine verfassungskonforme Besoldung neu justiert. Mehrere Länder müssen deshalb prüfen, ob sie über die Tarifübertragung hinaus nachbessern müssen – teils mit eigenen „Reparaturgesetzen“. Das macht die Lage je nach Land noch einmal komplizierter (und für manche Beamte am Ende lukrativer).
Der Stand in den Bundesländern
Diese Länder sind am weitesten
Nordrhein-Westfalen war früh dran: Schon im Januar kündigte der Ministerpräsident die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung an, der Gesetzentwurf liegt vor. Besonderheit: NRW hebt die Grundgehälter zum 1. April 2026 um 3,36 % an – mehr als der Tarifwert, weil die Karlsruher Vorgaben eingepreist werden.
Berlin zieht den für 2028 vorgesehenen Erhöhungsschritt vor und kommt so auf +3,8 % rückwirkend zum 1. April 2026, gefolgt von +2,0 % zum 1. März 2027. Der Entwurf wird derzeit im Abgeordnetenhaus beraten, die Auszahlung könnte im August erfolgen.
Baden-Württemberg will das Tarifergebnis rückwirkend zum 1. April 2026 übernehmen. Die Auszahlung ist mit dem Juli-, spätestens dem Augustgehalt geplant.
Schleswig-Holstein geht wegen der Verfassungsgerichts-Vorgaben sogar über die Tarifeinigung hinaus und plant +2,8 % (mindestens 100 Euro) bereits zum 1. Januar 2026. Die Auszahlung der Anpassungen für 2025 und 2026 soll noch dieses Jahr erfolgen.
Hessen verhandelt traditionell separat (TV-H statt TV-L). Die Eckpunkte stehen: Erhöhung ab dem 1. Juli 2026, kombiniert mit der Umsetzung der Karlsruher Vorgaben.
Diese Länder haben sich festgelegt, brauchen aber noch Zeit
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung zum 1. April 2026 angekündigt. Konkrete, beschlossene Gesetze stehen hier überwiegend noch aus – die Auszahlung dürfte sich je nach Land bis in den Sommer oder Herbst ziehen. Thüringen hat seinen Gesetzentwurf Ende Mai veröffentlicht, rechnet bei der Auszahlung aber frühestens mit dem vierten Quartal – ähnlich wie Hamburg.
Bremen ist ein Sonderfall: Hier steht für das erste Halbjahr 2026 eine weitere Karlsruhe-Entscheidung speziell zur Bremer Besoldung an. Zusätzlich ist eine rückwirkende Erhöhung um 2,5 % zum 1. Januar 2024 im Gespräch – es könnte also Nachzahlungen für die Vergangenheit geben.
Das Schlusslicht
Bayern verschiebt die Erhöhungsschritte bewusst um sechs Monate: +2,82 % erst zum 1. Oktober 2026, der zweite Schritt von +2,0 % zum 1. September 2027. Bayerische Beamte warten damit am längsten – ein Vorgehen, das die Gewerkschaften scharf kritisieren.
Und der Bund?
Für Bundesbeamte gilt eine eigene Runde (auf Basis des TVöD-Abschlusses von 2025). Zum 1. Mai 2026 ist eine große Strukturreform der Besoldungstabellen vorgesehen – unter anderem mit einheitlichen Stufenabständen und dem Wegfall der bisherigen Stufe 1. Das Bundesalimentationsgesetz liegt aber bislang nur als Entwurf vor; in vielen Dienststellen fließen vorab Abschlagszahlungen.
Was heißt das konkret für dich?
Drei Dinge solltest du mitnehmen. Erstens: Auch wenn dein Land noch nicht gezahlt hat – die Erhöhung kommt in fast allen Ländern rückwirkend, dir entgeht also nichts. Zweitens: Schau auf deine Bezügemitteilung, sobald dein Land die Auszahlung ankündigt, und prüfe die Nachzahlung. Drittens: Wegen der Karlsruhe-Entscheidung kann es sich lohnen, die Entwicklung im eigenen Land zu verfolgen – in einigen Ländern stehen Nachbesserungen über die Tarifübertragung hinaus im Raum.
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Stand: 11. Juni 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweiligen Landesgesetze und amtlichen Bekanntmachungen.