Vermögenswirksame Leistungen: Hol dir das Geld, das dir zusteht

Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst lassen jeden Monat Geld liegen, ohne es zu wissen. Der Grund heißt „vermögenswirksame Leistungen“, kurz VL – ein Zuschuss, den dein Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in einen Sparvertrag einzahlt. Das Geld landet nicht auf deinem Konto, sondern fließt direkt in deine Geldanlage.

Im öffentlichen Dienst sind es nach TVöD und TV-L häufig 6,65 Euro im Monat, Azubis bekommen oft 13,29 Euro. Klingt nach wenig, ist aber geschenktes Geld – und der eigentliche Clou kommt erst noch.

Denn obendrauf gibt es vom Staat die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Legst du deine VL in einen Fonds- oder ETF-Sparplan, fördert der Staat das mit 20 Prozent auf bis zu 400 Euro im Jahr, also bis zu 80 Euro jährlich. Bei einem Bausparvertrag sind es 9 Prozent auf bis zu 470 Euro, maximal 43 Euro. Wer beides kombiniert, kann bis zu 123 Euro im Jahr herausholen.

Wichtig ist die Einkommensgrenze: Dein zu versteuerndes Einkommen darf 40.000 Euro nicht überschreiten (80.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren). Achtung – gemeint ist das zu versteuernde Einkommen aus deinem Steuerbescheid, nicht dein Brutto. Mit Kindern und Freibeträgen liegt es oft deutlich niedriger, als man denkt.

So gehst du vor: Frag in deiner Personalstelle nach, ob und in welcher Höhe dir VL zustehen. Schließ einen passenden VL-Vertrag ab (Fonds/ETF oder Bausparen) und gib deinem Arbeitgeber die Vertragsdaten, damit er direkt dorthin überweist. Die Arbeitnehmersparzulage beantragst du anschließend einmal im Jahr über deine Steuererklärung. Und falls du es bisher versäumt hast: Der Antrag ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung. Welche Anlageform für dich sinnvoll ist, hängt von deiner persönlichen Situation ab.

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